Mit einer schweren Sünde
…
wird das Gnadenleben ausgelöscht.
Die
heilige Eucharistie bedeutet aber Nahrung für das übernatürliche Leben; als
Brot des Lebens kann sie jemandem, der dieses Leben verloren hat, also einem „Toten"
nicht nützen. Erst wenn durch Glauben, Reue und Buße wieder der Zustand der
Rechtfertigung erreicht ist, hat es einen Sinn, das Sakrament zu spenden.
Die
kirchliche Vorschrift, öffentliche Sünder, z. B. Ehebrecher, nicht zum
Kommunionempfang zuzulassen, ist also keine veränderliche oder gar willkürlich
verschärfte rechtliche Vorschrift, sondern nur der Ausdruck eines
offensichtlichen und unaufhebbaren Sinnzusammenhanges und der Treue zur
Unauflöslichkeit des von Christus zum Sakrament erhobenen Bundes.
-schreibt
Prof. Johannes Stöhr, Legitimierter Zeitdiebstahl? Dialog über Totenspeisung
und Konkubinat, Theologisches Nr. 07/08, 2012
Labels: Katechismus, Lebensschutz, Theologie
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