Mittwoch, 19. September 2012

Mit einer schweren Sünde



… wird das Gnadenleben ausgelöscht.
Die heilige Eucharistie bedeutet aber Nahrung für das übernatürliche Leben; als Brot des Lebens kann sie jemandem, der dieses Leben verloren hat, also einem „Toten" nicht nützen. Erst wenn durch Glauben, Reue und Buße wieder der Zustand der Rechtfertigung erreicht ist, hat es einen Sinn, das Sakrament zu spenden.

Die kirchliche Vorschrift, öffentliche Sünder, z. B. Ehebrecher, nicht zum Kommunionempfang zuzulassen, ist also keine veränderliche oder gar willkürlich verschärfte rechtliche Vorschrift, sondern nur der Ausdruck eines offensichtlichen und unaufhebbaren Sinnzusammenhanges und der Treue zur Unauflöslichkeit des von Christus zum Sakrament erhobenen Bundes.

-schreibt Prof. Johannes Stöhr, Legitimierter Zeitdiebstahl? Dialog über Totenspeisung und Konkubinat, Theologisches Nr. 07/08, 2012

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