Der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff
…
stützt sich auf mehr als fragwürdige protestantische Gewährsleute und
verkompliziert bewusst eine klare Sachlage. Auch Jesus - so weiß er genau -
habe im Gespräch mit der Ehebrecherin (Joh 8) ,,keinerlei Interesse an einer
moralischen Beurteilung ihres Verhaltens" gehabt.
Diese
Autoren [Lüdicke, Schockenhoff u.a.] möchten sozusagen Weißmacher für
Konkubinarier und Weichmacher für die Hirten zusammenbasteln; es sei unbarmherzig
und widerspreche der „bedingungslosen Liebe" Gottes, (Toten) die
geistliche Nahrung zu verweigern. Der Priester sei in Erfüllung des ihm
anvertrauten Dienstes dazu verpflichtet; er solle eine Segensfeier für den „Neubeginn"
einer zweiten Ehe veranstalten.
-schreibt
Prof. Johannes Stöhr, Legitimierter Zeitdiebstahl? Dialog über Totenspeisung
und Konkubinat, Theologisches Nr. 07/08, 2012
Labels: Katechismus, Lebensschutz, Theologie
1 Kommentare:
Aha, Er hat wohl nicht zur Ehebrecherin gesagt: "Gehe hin und sündige fortan nicht mehr?"
Wer darin keine "moralische Beurteilung" sehen kann, ist wohl schwer verblendet.
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