Freitag, 22. Juni 2012

Geschäfte machen und viel Geld verdienen


„Wie es von Seiten der DSO heißt, decke die DSO mit dieser Organisationspauschale „alle ihre im Organspendeprozess entstehenden Kosten, sowie die strukturellen Kosten, mit Ausnahme der Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser und der Flugtransportkosten für extrarenale Organe".

Da die Spenderkrankenhäuser für die Leistungen, die sie im Zusammenhang mit einer sogenannten „postmortalen Organspende" und deren Vorbereitung erbringen, von der DSO eine Aufwandsentschädigung bekommen, erhält die DSO von den Krankenkassen zusätzlich zu der Organisationspauschale eine „Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser". Die Vergütung erfolgt über ein Modulsystem, das Pauschalen für unterschiedliche Verläufe vorsieht. So erhält ein Spenderkrankenhaus zum Beispiel für eine „Einorganentnahme" 2.907 Euro und für eine „Multiorganentnahme" 3.879 Euro. Lehnen die Angehörigen eine Organentnahme ab, erhält das Spenderkrankenhaus, während der „Intensivstationsphase" 259 Euro. Muss eine Organentnahme trotz Zustimmung der Angehörigen abgebrochen werden, erhält das Spenderkrankenhaus während der Intensivstationsphase laut der Vereinbarung derzeit 795 Euro. Erfolgt der Abbruch dagegen erst im Operationssaal, beträgt die Aufwandserstattung für das Spenderkrankenhaus 2.907 Euro und damit genauso viel, wie wenn ein Organ entnommen worden wäre. Für die tatsächliche Budgetfestlegung unterstellt das Modul auf der Basis von 4100 unterstellten transplantierten Organen Fallzahlen mit unterschiedlichen Verläufen und kommt so auf einen Mittelwert von ,,1.136 Euro je transplantiertes Organ". Demnach erhält die DSO zusätzlich zu den Organisationspauschalen in Summe von 32.976.300 für das Jahr 2012 noch eine Pauschale „Aufwandserstattung Spenderkrankenhäuser" in Höhe von 4.657.600 Euro. Da zu den Pauschalen noch Kosten für deren „Kalkulation" hinzukommen, beträgt der Gesamtbetrag hier ,,5.007.810 Euro".“

Stefan Rehder, Tagespost 16.06.2012

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