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„Wie
es von Seiten der DSO heißt, decke die DSO mit dieser Organisationspauschale „alle
ihre im Organspendeprozess entstehenden Kosten, sowie die strukturellen Kosten,
mit Ausnahme der Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser und der Flugtransportkosten
für extrarenale Organe".
Da
die Spenderkrankenhäuser für die Leistungen, die sie im Zusammenhang mit einer
sogenannten „postmortalen Organspende" und deren Vorbereitung erbringen, von
der DSO eine Aufwandsentschädigung bekommen, erhält die DSO von den
Krankenkassen zusätzlich zu der
Organisationspauschale eine „Aufwandserstattung
für Spenderkrankenhäuser". Die Vergütung erfolgt über ein Modulsystem,
das Pauschalen für unterschiedliche Verläufe vorsieht. So erhält ein
Spenderkrankenhaus zum Beispiel für eine „Einorganentnahme"
2.907 Euro und für eine „Multiorganentnahme"
3.879 Euro. Lehnen die Angehörigen eine Organentnahme ab, erhält das
Spenderkrankenhaus, während der „Intensivstationsphase" 259 Euro.
Muss eine Organentnahme trotz Zustimmung der Angehörigen abgebrochen werden,
erhält das Spenderkrankenhaus während der Intensivstationsphase laut der
Vereinbarung derzeit 795 Euro. Erfolgt der Abbruch dagegen erst im Operationssaal,
beträgt die Aufwandserstattung für das Spenderkrankenhaus 2.907 Euro und
damit genauso viel, wie wenn ein Organ entnommen worden wäre. Für die tatsächliche
Budgetfestlegung unterstellt das Modul auf der Basis von 4100 unterstellten transplantierten Organen Fallzahlen mit
unterschiedlichen Verläufen und kommt so auf einen Mittelwert von ,,1.136 Euro
je transplantiertes Organ". Demnach erhält die DSO zusätzlich zu den
Organisationspauschalen in Summe von 32.976.300 für das Jahr 2012 noch eine
Pauschale „Aufwandserstattung Spenderkrankenhäuser" in Höhe von 4.657.600
Euro. Da zu den Pauschalen noch Kosten für deren „Kalkulation" hinzukommen,
beträgt der Gesamtbetrag hier ,,5.007.810
Euro".“
Stefan
Rehder, Tagespost 16.06.2012
Labels: Lebensschutz
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