Täuschung potenzieller „Spender“
„Da
bisher niemand darüber aufgeklärt werde, dass der Hirntod nicht mit dem Tod des
Menschen gleichgesetzt werden könne, müsse das Vorhaben des Gesetzgebers, die Krankenkassen
zu verpflichten, ihre Mitglieder zu einer Erklärung für oder gegen eine
Organspende „nach dem Tod" aufzufordern und zu dokumentieren „als ein
vorsätzliches Vortäuschen falscher Tatsachen" betrachtet werden.
Sollten zudem künftig sämtliche
potenziellen „Spender" in den „Entnahmekrankenhäusern
identifiziert" und an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
gemeldet werden, führe das „sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch
den Datenschutz ad absurdum".“
Stefan
Rehder, Tagespost 16.06.2012
Labels: Lebensschutz
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