Donnerstag, 21. Juni 2012

Täuschung potenzieller „Spender“


„Da bisher niemand darüber aufgeklärt werde, dass der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden könne, müsse das Vorhaben des Gesetzgebers, die Krankenkassen zu verpflichten, ihre Mitglieder zu einer Erklärung für oder gegen eine Organspende „nach dem Tod" aufzufordern und zu dokumentieren „als ein vorsätzliches Vortäuschen falscher Tatsachen" betrachtet werden. Sollten zudem künftig sämtliche potenziellen „Spender" in den „Entnahmekrankenhäusern identifiziert" und an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) gemeldet werden, führe das „sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch den Datenschutz ad absurdum".“

Stefan Rehder, Tagespost 16.06.2012

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