Donnerstag, 21. Juni 2012

8.043 Euro für jedes transplantierte Organ

„Wie Recherchen der „Tagespost" ergaben, trifft die DSO mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft jedes Jahr eine „Vereinbarung über die Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrags nach § 11 Abs. 1Transplantationsgesetz“. Für das Jahr 2012 werden in dieser Vereinbarung ,,4100 Fälle transplantierter Organe unterstellt". Wie es in der Vereinbarung weiter heißt, beträgt „die Organisationspauschale für die Bereitstellung eines postmortal gespendeten Organs" derzeit ,,8.043 Euro je transplantiertes Organ". Macht für das Jahr 2012 eine Summe von 32.976.300 Euro."

Stefan Rehder, Tagespost 16.06.2012

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