Kirchenlehrerin
Der Heilige Vater wird in diesem Jahr die dem Volksmund nach "heilige" Hildegard von Bingen zur Kirchenlehrerin erheben.
Was ist ein Kirchenlehrer bzw. eine Kirchenlehrerin?
Kirchenlehrer (doctor Ecclesiae) ist ein Titel, den der Papst für herausragende Leistungen in der Theologie und in der Glaubensweitergabe vergibt. In der Regel wurden mit diesem Titel bestimmte ausgewählte Heilige der Kirche geehrt; in seltenen Ausnahmen, wie z.B. bei Albertus Magnus, erfolgte die Heiligsprechung zugleich mit der Erhebung zum Kirchenlehrer. Der Titel Kirchenlehrer entwickelte sich ab dem 13. Jahrhundert aus dem Titel Kirchenvater. Im Gegensatz zu diesem ist der Titel Kirchenlehrer nicht auf das christliche Altertum beschränkt. Die Kirchenlehrer bringen den Menschen ihrer Zeit und oftmals auch späterer Zeiten die Lehre des eigentlichen Kirchenlehrers Jesus Christus auf besondere Weise nahe und sind damit Zeugen der Glaubenslehre der Kirche.
Gemäß der Festlegung durch Papst Benedikt XIV. (De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione, lib. IV, p.2, cap. 11, aus dem Jahr 1741) sind vier Merkmale erforderlich, damit jemand als Kirchenlehrer bzw. Kirchenlehrerin (doctor Ecclesiae) geehrt werden kann:
• Rechtgläubigkeit der Lehre ("doctrina orthodoxa"): verstanden als Lehrgemeinschaft mit der Kirche, nicht als Irrtumslosigkeit in einzelnen theologischen Lehrmeinungen
• Heiligkeit des Lebens ("sanctitas vitae"): Anerkennung des vorbildlichen Lebens durch die Verehrung bzw. ausdrückliche Anerkennung der Kirche
• herausragende Lehre ("doctrina eminens"): nicht nur die streng wissenschaftliche Theologie ist hier gemeint, sondern auch der Aspekt der mystisch-spirituellen Erfahrung und Wegweisung
• Anerkennung bzw. offizielle Ernennung durch die Kirche (Papst oder zuständige Vatikanische Kongregation für die Heiligsprechungen; "expressa ecclesiae declaratio")
Labels: Benediktinerinnen, Hildegard
3 Kommentare:
Keine Kritik, aber als Anmerkung zu Heilig/Nicht-Heilig:
Hildegard von Bingen ist eine Heilige in meinen Augen, sie wird in offiziellen Kirchendokumenten als solche bezeichnet. Daß es keine formellen Kanonisationsverfahren trotz vierfacher Prüfung gibt, sehe ich eher als Anzeichen, daß man sagte, es besteht kein Grund sie aus der Liste der Heiligen zu streichen.
Bei Führungen in Irland hört man auch die Behauptung der Landespatron Patrick/Patricius wäre kein "offizieller" Heiliger, obwohl erst bei der Kalenderreform im Zuge der Liturgiereform vom Propium de Sanctis der Weltkirche (17.März) in den Regionalkalender verschoben wurde. Das gilt aber auch für einige Heilige im Römischen Kanon, die dort explizit als Heilige der Kirche genannt werden. Sind die deswegen etwa nicht mehr heilig?
Da ist leider viel lokalpatriotische Befindlichkeitspflege im Spiel, wenn es um solche Themen geht. Nicht desto trotz würde ich mich über die Erhebung der heiligen Hildegard freuen, denn sie ist schließlich aus meinem Heimatbistum.
Herzliche Grüße
Marcus, der mit dem C
Danke Marcus; stimmt schon. Die Textquelle macht ja auch deutlich, was im 13. Jh. und später zur "nicht-kanonisation" geführt hat. Das gläubige Volk stimmt oft mit den Füßen ab. Hier bei Hildegard muss aber aufgepasst werden, - denn der esoterische "Markt" hat sie schon stark in Beschlag genommen. Wir müssen deutlich machen, dass diese Heilige für etwas ganz anderes steht. Dazu möchte ich mit meinen gelegentlichen Veröffentlichungen beitragen.
Ja, das ist ein generelles Problem, auch wenn man bei den hl. Schutzengeln schaut. Man gerät ja selbst innerkirchlich in den Geruch der Esoterik, wenn man diesen Teil der katholischen Lehre nicht ausklammert. Wobei manchen Leuten, die ich kenne, könnte ich besser verständlich machen, wenn ich die hl. Hildegard als Kräuterkundige verehre, denn als Mystikerin, und diese Personen arbeiten im kirchlichen Folgedienst oder als Katecheten etc.
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