Mittwoch, 21. März 2012

Sankt Benedikt

 Aus der Regel des heiligen Benedikt, Kapitel 58:
Die Ordnung bei der Aufnahme von Brüdern

1. Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,
2. sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: "Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind."
3. Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, dass er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, gestatte man ihm den Eintritt,
4. und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für Gäste auf.
5. Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen.
6. Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.



7. Man achte genau darauf, ob der Novize 
wirklich Gott sucht, 
ob er Eifer hat für den Gottesdienst, 
ob er bereit ist zu gehorchen 
und ob er fähig ist,
Widerwärtiges zu ertragen.


St. Benedikt Zeichnung von Albert Gérard

Labels: , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite