Mittwoch, 30. März 2011

Die Mahlzeit, 2

Aus dem Gebräuchebuch der Zisterzienser aus den 12. Jahrhundert.

Refektorium der Trappisten von Mariawald, ca 1960.  -  Unter Beibehaltung
von nur noch wenigen Tischen hat sich bis heute kaum etwas verändert.

Kapitel 76. Die Mahlzeit  -  Fortsetzung

  15. Der Cellerar und die Köche sorgen dafür, dass sie beide Speisen auf die Tische stellen, bevor die Glocke geläutet wird, doch nur, wenn der Abt es für gut hält.
  16. Wenn das Läuten der Glocke beginnt und noch etwas von den Speisen hinzustellen ist, wird es nicht hingestellt, bis der Tischleser zu lesen beginnt.
  17. Wenn der Tischleser zu lesen beginnt und noch eine Speise vollständig auf die Tische zu verteilen ist, wird dies der Ordnung nach gemacht, und zwar so, dass zuerst zwei Teller hingestellt werden, nämlich einer für den Prior oder den Abt, wenn er anwesend ist,
  18. und dann drei für die Verstorbenen.
  19. Dann werden zwei auf die rechte und zwei auf die linke Seite gestellt, und so weiter je zwei auf jeder Seite bis zum Ende.
  20. Wenn das gemeinsame Essen also gebracht worden ist und der Cellerar aus Barmherzigkeit denen, die der Abt ihm genannt hat, etwas dazugeben will, bringt er es ihnen selbst und verteilt es nach seinem Ermessen.
  21. Dies macht er auch für die zur Ader gelassenen Brüder.
  22. Wenn die Lesung begonnen hat, decken die Brüder die Brote auf, wobei der Prior dies zuerst tut.
  23. Hierauf verlässt niemand das Refektorium.
  24. Niemand geht während der Mahlzeit herum.
  25. Niemand wäscht hier seinen Krug mit der Hand, sondern wer will spült ihn aus.
  26. Niemand trocknet seine Hände oder sein Messer an seiner Serviette, außer wenn er es vorher mit Brot gemacht hat.
  27. Wer Salz haben möchte, nimmt es mit dem Messer.
  28. Wer trinkt, nimmt den Krug in beide Hände.
  29. Wenn jemand sieht, dass einem Bruder etwas fehlt, was er haben muss, erfragt er es    30. Derjenige, der etwas bringt, und der, dem es gebracht wird, verneigen sich voreinander.
  31. Wem der Prior etwas zukommen lässt, der verneigt sich zuerst vor dem, der es ihm bringt, dann erhebt er sich und verneigt sich zum Prior hin.
  32. Vom gemeinsamen Essen teilt niemand etwas mit einem anderen.
  33. Wenn jemand zusätzlich etwas erhält und es ihm nicht vom Prior wegen des Aderlasses oder einer Krankheit gegeben wurde, kann er nur dem rechts oder links neben ihm sitzenden Bruder etwas geben.
  34. Diese dürfen davon aber nichts an andere weitergeben.
  35. Wenn er nur einem etwas gibt, kann jener seinem Nachbarn etwas geben, aber weiter darf es nicht gehen.
  36. Dieses Gesetz der Pitanzen (zusätzliches, stärkeres Gericht) halte der Prior in allem wie die Übrigen.
  37. Die Gäste jedoch geben niemandem von ihrem gemeinsamen Getränk, und niemand erhält davon.
(aus: Gebräuchebuch der Zisterzienser aus dem 12. Jh., S. 297ff)
(wird fortgesetzt) 

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