Donnerstag, 10. März 2011

Der Beichtstuhl

Seitdem, ausgehend von den Klöstern, die sakramentale Einzelbeichte immer stärker in der Pfarrseelsorge praktiziert wurde, errichtete man für sie als eigenen liturgischen Ort einen Stuhl. In dem Stuhl (damals ein seltenes und bedeutendes Möbelstück) symbolisierte sich der hoheitlich-stellvertretende Charakter der Beicht- und Absolutionshandlung. Seit dem Mittelalter enthält das Schnitzwerk vieler Beichtstühle auch Rosen als Symbol der Verschwiegenheit: dem Priester wurden die Beichtgeheimnisse „Sub rosa“ („unter der Rose“), also streng vertraulich mitgeteilt.

Alle späteren Formen des Beichtstuhls kommen dem Bedürfnis entgegen, das Beichtgeheimnis gegenüber Dritten und eine gewisse Anonymität gegenüber dem Priester zu wahren.

So ist also die älteste Form des Beichtstuhls, an die sein deutscher Name bis heute erinnert, die eines wirklichen Stuhls für den Priester, neben dem der Beichtende auf dem Fußboden kniete.

Daneben gibt es halb offene Beichtstühle und solche, bei denen der Beichtende vollständig sichtbar bleibt. Diese Formen sind näher bei der historischen Ausgangsform.

Die heutige Form des Beichtstuhls stammt aus der Barockzeit. Dabei handelt es sich um ein fast geschlossenes, schrankartiges, hölzernes, oft mit kunstvollem Schnitzwerk verziertes Möbelstück, das in zwei oder (meist) drei Innenräume geteilt ist: einen für den Priester, einen (bzw. zwei) für die Beichtenden (nicht zur gleichzeitigen Benutzung). Der Teil des Priesters enthält einen der Tür zugewandten Sitz, der Teil des Gläubigen eine Kniebank, ausgerichtet zu der vergitterten Öffnung in der Trennwand, durch die das Bekenntnis gesprochen wird.


Aus Can. 964 CIC:
§ 1. Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder Kapelle.
§ 2. Was den Beichtstuhl anbelangt, sind von der Bischofskonferenz Normen zu erlassen; dabei ist jedoch sicherzustellen, daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können.
§ 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.

Beichtstuhl von Pater Pio in Pietrelcina
In der heutigen Zeit finden sich in oder an katholischen Kirchen anstatt des Beichtstuhls oft ein Beichtzimmer, in dem sowohl kniend (evtl. hinter einer gitterartigen Trennwand) als auch sitzend (Beichtgespräch) gebeichtet werden kann.

Labels:

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite