Dienstag, 8. März 2011

Ausführungsbestimmungen

Bald wird die bereits seit langem erwartete Instruktion der Kommission „Ecclesia Dei“ veröffentlicht, schreibt Armin Schwiebach auf "kath.net".
Es sollen einige Bestimmungen zur Anwendung des Motu proprio „Summorum Pontificum“ (2007) zur Liberalisierung des „Alten Ritus“ getroffen werden.Zitat:

"Der dem Papst zur Billigung vorzulegende Text, der vom Präsidenten der Kommission „Ecclesia Dei“, Prälat Guido Pozzo, und vom Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, William Kardinal Levada, unterzeichnet werden wird, befindet sich nun in der Endphase der Redaktion und wurde zur Übersetzung in die verschiedenen Sprachen gegeben. Die Instruktion bekräftigt erneut, auch wenn dies nicht notwendig wäre, dass das Motu proprio Benedikts XVI. universales Gesetz der Kirche ist, an das sich alle zu halten haben und dessen Anwendung gewährleistet werden muss."

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