Dienstag, 26. April 2011

MP-SP, Monika Rheinschmitt

Monika Rheinschmitt schreibt zur Umsetzung von 
„Summorum Pontificum“:

„…es scheint so, als ob vom Bischof bis zur Pfarr-Haushälterin sich nicht wenige berufen fühlen, das alleinige Daseinsrecht der in ihren Augen „guten Sache“ zu behaupten und die „schlechte Sache“ zu verhindern – oft in souveränem Bruch des Motu proprio“.

Diese Verhinderungsversuche gelten auch für andere Sakramente wie die Taufe oder die Heilige Erstkommunion. In Deutschland sei „Kaum ein (Weih-)Bischof“ bereit, „das Sakrament der Firmung in der außerordentlichen Form des römischen Ritus zu spenden“. Nur zweimal sei dies seit Inkrafttreten des Motu proprio der Fall gewesen. Die Firmlinge müssten dazu nach Liechtenstein oder in die Schweiz reisen.

Aus: Dominus vobiscum, Zeitschrift von pro-missa-tridentina, Nr. 2, 2011

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2 Kommentare:

Am/um 26. April 2011 um 08:58 , Blogger oliver meinte...

Hallo,

also bei uns werden nächsten Sonntag 10 Kinder zur Heiligen Erstkommunion im Rahmen einer Messe im außerordentlichen Ritus geführt. Bischof Zsardas scheint darin kein Problem zu sehen. Sein Vorgänger Bischof Mixa -der Böse- hat auch schon die hl. Firmung im außerordentlichen Ritus gespendet, darüber wurde allerdings nicht berichtet. Das geschah in einer pastoralen Sondersituation in der Nähe von Augsburg, also in Deutschland. Was ich damit sagen will, die Informationen von 'Dominus Vobiscum' sind möglicherweise unvollständig.

Freude im HErrn

 
Am/um 26. April 2011 um 10:40 , Blogger Unknown meinte...

HALLO oliver,
was Du schreibst bezieht sich auf Wigratzbad oder einen andern Ort? Wenn Du es mitteilen kannst, gebe ich das weiter. Danke.

 

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